Schulöffnung, aber wie? (Bitte aktuelle Anmerkung unten beachten!)

Liebe Eltern und Schüler, liebe Lehrer,

nach den letzten Hinweisen vom 8./9.4. möchte ich heute folgende Infos für die nächsten Wochen geben.

Im Rahmen der aktuellen Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Wiederaufnahme der Präsenzbeschulung im Landkreis Gotha (vom 15.4.21 für den Zeitraum vom 19.-30.4.21) sind die Schulen aufgefordert, geeignete Schritte zum Übergang in den eingeschränkten Präsenzunterricht zu planen und umzusetzen.

Dies tun wir in dem Verständnis, dass wir einerseits die soziale Problematik der monatelangen Distanzphase (besonders der Klassen 7 bis 10, eingeschränkt die Klassen 5 bis 6 wegen kurzzeitiger Rückkehr) und dem damit verbundenen Fehlen persönlicher Kontakte in den Klassengemeinschaften sowie den Problemen in den Familien angemessen beachten, andererseits in der Verantwortung, aus Fürsorge, Gefahren von den Schülern abzuwenden. Die Auswirkungen der 3. Welle der Corona-Krise stellt uns in diesem Zusammenhang vor eine besonders schwierige Situation.

Die Inzidenzwerte für Thüringen sind seit Monaten auf einem hohen Niveau und auch aktuell bundesweit am höchsten (heute: 256). Der Landkreis Gotha steht dabei mit 338 im oberen Bereich der 7-Tage-Inzidenz (vgl. Nachbarkreise: Ilmkreis 347, Wartburgkreis 372).

Wissenschaftler (z.B. Prof. Wieler vom RKI) sehen den angekündigten Wert von 200 als Maßstab für erforderliche Maßnahmen wie Schulschließungen als deutlich zu hoch an. Dies wird möglicherweise bei der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes durch Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat in ein bis zwei Wochen entsprechende Auswirkungen haben.

Einige Bundesländer (z.B. Baden-Württemberg) setzen diese Festlegungen einer Notbremse bereits ab 19.4. durch. Auch in Thüringen ist man sich dieser Problematik bewusst.

In diesem Kontext und aus der oben bereits skizzierten Verantwortung, setzen wir die Schulöffnung in den nächsten zwei Wochen behutsam und vorsichtig um.

Folgende Schritte sind dabei vorgesehen:

  1. Die Kl. 12 verbleiben in der seit Januar erfolgten kontinuierlichen Abiturvorbereitung.
  2. Die Kl. 11 setzen den begonnenen Weg der Präsenz im Wechselunterricht in Schwerpunktfächern nun zunehmend in allen Fächern seit 15.4. fort.
  3. Die Kl. 10 beginnen die weitere BLF-Vorbereitung (D, NW) ab 20.4. in Präsenz in geteilten Gruppen (2 Wochentage).
  4. Die Kl. 9 gehen in den nächsten Tagen ebenfalls zur teilweisen Präsenz über, um z.B. Leistungserhebungen vorzubereiten. Dazu finden erste Besprechungen mit den Klassenleitern ab 22.4. statt (ggf. über Videokonferenzen)
  5. Die Kl. 7/8 setzen die Präsenzzeiten ab 26.4. in geteilten Gruppen um, nach dem zuvor Gespräche mit den Klassenleitern über aktuelle Probleme geführt worden sind (ggf. über Videokonferenzen möglich).
  6. Die Kl. 5/6 bereiten die Präsenzen ab 26.4. vor, die dann kurzfristig nach Sonderplan umgesetzt werden.

 

Damit werden wir unserem o.g. Anspruch, mit einer sorgsamen Öffnungsstrategie zu beginnen, gerecht.

Folgende Punkte sind darüber hinaus noch von wesentlicher Bedeutung:

  • Der Infektionsschutz hat oberste Priorität. Daher sind die entsprechenden Maßnahmen auch weiterhin zwingend umzusetzen (TINA, Lüften, z.B. auch Maskenpflicht).
  • Selbsttests bleiben eine gute Grundlage für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Ggf. können auch alternativ Bürgertests in Testzentren genutzt werden.
  • Aktuell findet kein Sportunterricht (außer Kl. 12) und kein Singen in Musik statt.
  • Anträge auf Befreiung vom Präsenzunterricht als Vorsorgemaßnahme sind jederzeit formlos möglich.

 

In der Hoffnung, dass unser oben beschriebenes Vorgehen Verständnis bei Ihnen/Euch findet und wir damit einen kleinen Beitrag leisten, die entscheidendsten Wochen der Pandemiebewältigung gemeinsam zu meistern, wünsche ich uns allen einen guten Start.

 

Mit freundlichen Grüßen

OStD Dr. Rühl

Schulleiter

 

Anmerkung:

Nach kurzfristiger Besprechung (heute 12:30 Uhr) der Schulleiter mit dem Landrat wird die o.g. neue Allgemeinverfügung nicht umgesetzt. Die alte Verfügung wird verlängert und bleibt somit in Kraft. Das bedeutet für uns, dass die o.g. Schritte 1 bis 3 Gültigkeit haben, dagegen sind die weiteren Öffnungen für die Kl. 5 bis 9 zunächst nicht möglich.

Wir werden Sie entsprechend dazu kurzfristig in Kenntnis setzen, wenn es neue Details dazu gibt.

 

OStD Dr. Rühl/SL