Corona News zum Schulbeginn ab 05.01.2022

Liebe Eltern, Schüler und Lehrer,

nach den letzten Infos vom 29.12.21 möchte ich Ihnen hiermit den aktuellen Stand unserer schulinternen Maßnahmen übermitteln.

Zunächst wünsche ich Ihnen ein gesundes neues Jahr und alles Gute in Ihren Familien.

Vertrauen wir darauf, dass wir die nächsten schwierigen Wochen der beginnenden 5. Welle der Pandemie gemeinsam gut überwinden und danach endlich sorgenfreiere Zeiten für uns alle beginnen werden.

In Abwägung der aktuellen Lage und unter Einbeziehung verschiedener Faktoren (z.B. bisheriges Infektionsgeschehen an der Schule, Klassenstärken, noch nicht kalkulierbare Situation in den nächsten Tagen), haben wir folgende Schritte ab morgen vorgesehen.

  1. Die ersten drei Tage verbleiben alle Klassen 5 bis 12 in voller Präsenz (5.-7.1.22). Danach wird der Unterricht nach Jahrgangsstufen differenziert fortgesetzt.
  2. Die Klassen 5/6 werden dann bis auf Widerruf zunächst bis zum 21.1.22 gemeinsam unterrichtet (feste Gruppen als Regelfall, Einschränkungen bei Mischgruppen).
  3. Die Klassen 7/8 gehen vom 10.-21.1.22 vorläufig in den Wechselunterricht über. In diesem Zeitraum werden z.B. Mischgruppen deutlich verringert.
  4. Die Klassen 9/10 verbleiben zunächst (unter Vorbehalt einer kurzfristigen Änderung) in Präsenz.
  5. Dies gilt auch für die Qualifikationsphase der OS (11/12). In einzelnen Fällen von höheren Schülerzahlen werden Alternativen der Teilung der Kurse genutzt.
  6. Diese Schritte geben uns die Möglichkeit, den Schulbetrieb auch weiter offen zu gestalten, wohlwissend, dass uns aktuelle Lageänderungen kurzfristig zu neuen Einschnitten zwingen könnten.

Folgende Festlegungen sind ab sofort einzuhalten:

  • Die Eltern werden wie bisher gebeten, uns umgehend über Infektions- oder Verdachtsfälle zu informieren.
  • Die Maskenpflicht (OP- oder FFP2-Maske) besteht weiterhin (neu: auch im Freien, wenn nicht genügend Abstand eingehalten werden kann). Unterbrechungen werden dabei individuell durch die Fachlehrer organisiert.
  • Die Testpflicht gilt ebenfalls für alle Schüler (Ausnahmen Geimpfte oder Genesene bzw. Schüler mit Attests).
  • Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist weiterhin möglich.
  • Ein Betretungsverbot wird ggf. bei deutlichen Erkrankungssymptomen bzw. bei positivem Schnelltestergebnis ausgesprochen.
  • Für einrichtungsfremde Personen gilt die 3-G-Regel nach vorheriger Anmeldung.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis für diese Schritte bzw. Maßnahmen und wünschen uns, dass diese helfen, das erste Schulhalbjahr angemessen abzuschließen.

Mit freundlichen Grüßen

OStD Dr. Rühl

Schulleiter